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Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen

Die Extensis Products Group (“Extensis”) stellt diese Web-Site und die dort bereitgestellten Informationen einschließlich Software, Dokumentation und Produkte (gemeinsam als die “Materialien” bezeichnet) und verschiedene angebotene Services (“Services”) im Rahmen der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Durch den Zugriff auf oder die Verwendung dieser Web-Site erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen. Verstößt ein Benutzer der Web-Site gegen jegliche dieser Nutzungsbedingung erlischt automatisch seine Berechtigung zur Nutzung dieser Web-Site. Der Benutzer ist in diesem Fall verpflichtet, jegliche Materialien, die er von dieser Web-Site heruntergeladen oder gedruckt hat, unverzüglich zu vernichten.

Urheberrecht

Die Materialien, Inhalte, Services und Software auf dieser Web-Site sind urheberrechtlich geschützte Materialien und geistiges Eigentum der Extensis Products Group, sofern nicht anders angegeben. Ohne schriftliches Einverständnis des Eigentümers – Extensis Products Group – ist es nicht gestattet, die auf dieser Web-Site enthaltenen Informationen vollständig oder teilweise zu reproduzieren. 

Nutzung von Software und Online-Services

Die Software und Services, die auf und von dieser Web-Site zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützte Materialien und Werke der Extensis Products Group und/oder ihrer Lieferanten. Sie können Software jeglicher Art, die mit einem Endbenutzer-Lizenzvertrag geliefert wird bzw. die einen Endbenutzer-Lizenzvertrag enthält, weder von der Web-Site laden noch installieren, es sei denn, Sie erklären Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen eines solchen Endbenutzer-Lizenzvertrags. Wenn Sie diese Bestimmungen nicht akzeptieren, wird es Ihnen nicht möglich sein, die Software zu verwenden. Lesen Sie hierzu bitte unseren Endbenutzer-Lizenzvertrag. Unbefugtes Duplizieren von Software ist eine strafbare Handlung. Die Software & Information Industry Association (SIIA) definiert “jeder, der gegen jegliche der ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers verstößt, ist ein U rheberrechtsverletzer” (Paragraph 501) und legt verschiedene Strafmaßnahmen für ein solches Verhalten fest. Wer eine Lizenz für eine Kopie einer Software erwirbt, ist nicht berechtigt, ohne schriftliches Einverständnis des Urheberrechtsinhabers zusätzliche Kopien anzufertigen, ausgenommen ist das (i) Kopieren der Software auf einen einzelnen Computer und (ii) das Anfertigen “einer weiteren Kopie ausschließlich zu Archivierungszwecken”, das explizit im Copyright Act (Paragraph 117) geregelt ist.

Datenschutz

Extensis hat sich verpflichtet, die Online-Privatsphäre unserer Kunden zu schützen.
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